Haftung

Das Betreten und der Aufenthalt auf dem Gelände von DrivingGraubünden, sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.

Outdoorkart Graubünden übernimmt keine Haftung für Schäden aus der Nutzung des angemieteten Karts.

Die Haftung für jegliche Schadensart wird ausgeschlossen.

Zivil- und strafrechtlich trägt der Fahrer die volle Verantwortung für die von ihm direkt oder indirekt verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

OutdoorKart Graubünden weist ausdrücklich darauf hin, dass es denjenigen verboten ist die Karts von OutdoorKart Graubünden zu nutzen, die an Erkrankungen oder Gebrechen leiden, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.

Weiterhin ist es verboten, unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss zu fahren.

Anweisungen des Personals ist ausnahmslos Folge zu leisten.

Für Schäden, die an den benutzten Karts durch eigenes oder fremdes Verschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass Anweisungen des Personals nicht Folge geleistet wurden, übernimmt OutdoorKart Graubünden keinerlei Haftung. Zuwiderhandlung können strafrechtlich verfolgt werden.

Aus Sicherheitsgründen ist es vorgeschrieben, bei Fahrten einen Helm zu tragen. Bei Leihhelmen ist aus hygienischen Gründen das Tragen einer Sturmhaube vorgeschrieben.

Auf der Strecke ist das Aussteigen aus den Karts aus Sicherheitsgründen verboten.

Das gelöste Ticket verfällt bei Nichtanwesenheit zum Start der vorgegebenen Fahrt.

Bei grob fahrlässiger oder rücksichtloser Fahrweise kann der Fahrer vom Personal von der Fahrt ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist dann nicht mehr möglich.

Minderjährige Fahrer unter 18 Jahren (bei Abwesenheit eines Erziehungsberechtigten) dürfen nur mit dem Einverständnis des Erziehungsberechtigten fahren. Mit antreten der Fahrt wird dies bestätigt.