Stornobedingungen
Exklusive Streckenmiete oder Events:
- Die Buchungsannahme muss schriftlich zustande kommen.
- Der Kunde kann von seinem Veranstaltungstermin jederzeit schriftlich zurücktreten.
- Tritt der Kunde von der Veranstaltungstermin zurück, kann OutdoorKart Graubünden eine Schadenspauschale des voraussichtlichen Bahnumsatzes berechnen.
- Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er OutdoorKart Graubünden gegenüber mit dem Kunden.
- Im Fall besonderer Umstände ist OutdoorKart Graubünden berechtigt, die Veranstaltung zu stornieren.
Stornierungsgebühren
Bis zu sieben Tage vor dem Veranstaltungstermin kann dieser kostenlos stoniert werden. Innerhalb einer Woche vor dem Veranstaltungstermin werden bei einem Rücktritt 50 Prozent der Kosten verrechnet. Bei Nichterscheinen am Tag der Veranstaltung werden 100 Prozent der Kosten verrechnet.














