Stornobedingungen

Exklusive Streckenmiete oder Events:

Die Buchungsannahme muss schriftlich zustande kommen.
Der Kunde kann von seinem Veranstaltungstermin jederzeit schriftlich zurücktreten.

Tritt der Kunde von der Veranstaltungstermin zurück, kann OutdoorKart Graubünden eine Schadenspauschale des voraussichtlichen Bahnumsatzes berechnen.
Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er OutdoorKart Graubünden gegenüber mit dem Kunden.

Im Fall besonderer Umstände ist OutdoorKart Graubünden berechtigt, die Veranstaltung zu stornieren.

Bei einem Rücktritt innerhalt einer Woche vor dem Veranstaltungstermin

50%

Bei einem Rücktritt am Tag der Veranstaltung

100%