Stornobedingungen

Exklusive Streckenmiete oder Events:

  • Die Buchungsannahme muss schriftlich zustande kommen.
  • Der Kunde kann von seinem Veranstaltungstermin jederzeit schriftlich zurücktreten.
  • Tritt der Kunde von der Veranstaltungstermin zurück, kann OutdoorKart Graubünden eine Schadenspauschale des voraussichtlichen Bahnumsatzes berechnen.
  • Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er OutdoorKart Graubünden gegenüber mit dem Kunden.
  • Im Fall besonderer Umstände ist OutdoorKart Graubünden berechtigt, die Veranstaltung zu stornieren.

Stornierungsgebühren

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Outdoorkart Graubünden
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